Teilzeitbeschäftigung und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.
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SEBI: 83/2786
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DI
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Abstract
Trotz einer in den letzten Jahren zum Teil sprunghaft gestiegenen Akademikerarbeitslosigkeit, insbesondere bei den Lehrern, und einer sich ständig erhöhenden Quote von gesetzlich geregelter Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst ist die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung als einer der bedeutendsten Arbeitgeber in der Bundesrepublik bisher nie im Hinblick auf die Teilzeitbeschäftigung untersucht worden.Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß Teilzeitbeschäftigung nicht die Effektivität des öffentlichen Dienstes verringert und, nachdem sie auf die Effektivität keine Auswirkungen hat, aufgrund zusätzlicher positiver Auswirkungen im Rahmen der Familienpolitik befürwortet werden kann.Von dem Organisationsablauf her bestehen keine Schwierigkeiten für eine Einführung oder ein vermehrtes Angebot von Teilzeitarbeitsplätzen.Schwierigkeiten ergeben sich allein bei denjenigen Dienstposten, bei denen Planungsaufgaben als Leitungsaufgaben im engeren Sinne in größerem Maße zum Arbeitsablauf gehören.Im Rahmen einer Fallstudie wurde das Personal einer Finanzbehörde, einer Schule und eines Krankenhauses in Hamburg untersucht, die als "Modellbehörden" betrachtet werden. chb/difu
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Keywords
Öffentlicher Dienst, Effektivität, Teilzeitbeschäftigter, Beamter, Beamtenrecht, Behörde, Fallstudie, Kosten, Nutzwertanalyse, Methode, Verwaltungsorganisation, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsbedingung, Kommunalbediensteter, Staat/Verwaltung, Organisation
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Köln: Heymann (1983), VIII, 232 S., Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1983/84)
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Öffentlicher Dienst, Effektivität, Teilzeitbeschäftigter, Beamter, Beamtenrecht, Behörde, Fallstudie, Kosten, Nutzwertanalyse, Methode, Verwaltungsorganisation, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsbedingung, Kommunalbediensteter, Staat/Verwaltung, Organisation
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Schriften zur Verwaltungslehre; 22