Die Funktionen der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen.

Wonneberger, Wolfgang
Decker u. Müller
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Datum

1992

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Herausgeber

Decker u. Müller

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Heidelberg

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: 93/414

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI
S

Zusammenfassung

Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Tarifverträgen nach § 5 Tarifvertragsgesetz (TVG) erstreckt die Wirkung von Tarifverträgen auch auf Parteien von Arbeitsverhältnissen, die keiner Tarifpartei angehören. Auch die europäischen Nachbarn verfügen über ähnliche Mechanismen. In der BRD zeigt sich, daß die AVE vorwiegend in Branchen vorkommt, die hohen Personaleinsatz und hohe Löhne aufweisen. Die AVE-Rechtsgrundlage § 5 TVG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; als Rechtssetzungsakt sui generis zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtssetzung muß sie sich auch nicht an Art. 80 GG messen lassen. Das öffentliche Interesse an einer AVE (eine der Voraussetzungen des § 5 TVG) ist regelmäßig dann zu bejahen, wenn tarifliche Regelungen bereits tarifüblich sind oder sich inhaltlich auf Zielvorgaben des parlamentarischen Gesetzgebers zurückführen lassen. lil/difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

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Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

XVIII, 182 S.

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Stichwörter

Serie/Report Nr.

Schriften zum Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht; 50

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