Der neue Artikel 91b GG. Erweiterte Kooperation im Wissenschaftsföderalismus.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: R 622 ZB 1139

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Abstract

Am 1. Januar 2015 ist der neue Art. 91 b GG in Kraft getreten. Novelliert wurde allein der Absatz 1 dieser Verfassungsnorm, welcher ein Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Förderung der Wissenschaft unter bestimmten Umständen erlaubt und im Vergleich zur Vorgängernorm erweitert. Der Beitrag stellt die erfolgten Änderungen dar und beleuchtet die sich stellenden Auslegungsfragen. Dabei zeigt sich, dass es sich bei Art. 91 b Abs. 1 GG nach wie vor um eine Verfassungsbestimmung handelt, die relativ große politische Spielräume eröffnet.

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 18

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S. 771-780

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