Die Musikschule. Ein Beitrag zum kommunalen Kulturverwaltungsrecht.

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SEBI: 90/252

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Zusammenfassung

Nach einer Skizze der geschichtlichen Entwicklung der Musikschule und ihrer Vorgängerin, des Konservatoriums, behandelt die Arbeit Wirklichkeit und Recht der gegenwärtigen Musikschulen als Einheit. Die Musikschule vereint als öffentliche Bildungseinrichtung sui generis Elemente der außerschulischen Jugendbildung, der schulischen Bildung und der Weiterbildung in sich und erfüllt Aufgaben der Kunst- und Kulturpflege. Der Autor resümiert: "Die Kommunen nehmen ihren Kulturauftrag vor allem durch die Errichtung und Unterhaltung von Kultureinrichtungen wahr. . . Der Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit kommunaler Selbstverwaltung von Bildungs- und Kulturangelegenheiten entsprechend ist insbesondere das kommunale Satzungsrecht zur Ausgestaltung kommunaler Kultureinrichtungen fortzuentwickeln" (S. 274). kmr/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Musikschule, Kultureinrichtung, Kulturverwaltung, Kulturpolitik, Kommunale Einrichtung, Bildungsgeschichte, Institutionengeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Kommunalpolitik, Schule, Kultur, Bildung/Kultur, Bildungseinrichtung

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Stuttgart: Kohlhammer (1989), 375 S., Abb.; Tab.; Lit.; Reg.(jur.Diss.; Bochum 1989)

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Musikschule, Kultureinrichtung, Kulturverwaltung, Kulturpolitik, Kommunale Einrichtung, Bildungsgeschichte, Institutionengeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Kommunalpolitik, Schule, Kultur, Bildung/Kultur, Bildungseinrichtung

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Neue Schriften des Deutschen Städtetages; 59