Wohnungspolitik vorrangig vor Finanzpolitik. Totale Belegungsbindung soll es nicht geben. Schneider - Wohnungsgemeinnützigkeit muß erhalten werden.
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SEBI: Zs 631-4
BBR: Z 492
IRB: M 66
BBR: Z 492
IRB: M 66
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Zusammenfassung
Eine dringende Aufgabe der Wohnungspolitik ist die Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitgesetzes und damit die Festlegung der Rolle der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen auf dem Wohnungsmarkt. Dies ist die Auffassung des Bundesbauministers Schneider. Trotz einer Liberalisierung des Sozialwohnungsbestandes müsse ein ausreichender Wohnungsbestand zur Wohnungsversorgung einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen durch die gemeinnützige Wohnungswirtschaft gesichert sein. An eine totale Belegungsbindung ist nicht gedacht, da sonst die Selbstverantwortlichkeit wirtschaftlich tätiger Unternehmen zu sehr eingeschränkt werden würde. hg
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Politik, Recht, Wohnungsbau, Wohnungsversorgung, Wohnungswirtschaft, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Wohnbevölkerung, Bundesministerium, Gemeinnützige Wohnungswirtschaft, Wohnungsbelegung
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Wohnungswirtschaftliche Informationen, Hamburg (1983)Nr.50, S.1, 8
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Politik, Recht, Wohnungsbau, Wohnungsversorgung, Wohnungswirtschaft, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Wohnbevölkerung, Bundesministerium, Gemeinnützige Wohnungswirtschaft, Wohnungsbelegung