Der Verwaltungsakt im Sozialrecht. Begriff und Funktion.
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1970
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ZZ
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SEBI: 76/1807
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DI
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Zusammenfassung
Die Arbeit zeigt zunächst auf, daß Begriff und Funktion des Verwaltungsaktes im Verwaltungsrecht und im Sozialrecht nicht ohne weiteres identisch sind, und versucht diese Unterschiede und Widersprüche zu klären. Dabei wird u. a. erörtert, ob der Verwaltungsakt eine adäquate Handlungsform unter den besonderen Bedingungen des Sozialrechts darstellt. Die Untersuchung beginnt mit einer zusammenfassenden Klarstellung des Begriffs des Verwaltungsakts, wie er im allgemeinen Verwaltungsrecht ausgeprägt ist, und vermittelt anschließend eine Übersicht über die Meinungen, die im Sozialrecht zum Verwaltungsakt vertreten werden. Sodann erfolgt eine Diskussion der verschiedenen sozialrechtlichen Maßnahmen, die entweder für das Sozialrecht charakteristisch sind oder hier ihre besondere Bedeutung entfalten oder aufgrund eines besonderen Meinungsstreits über das Wesen des Verwaltungsakts von Interesse sind. Am Begriff des Leistungsbescheids wird, verbunden mit der Klärung der Frage, ob er ein Verwaltungsakt ist, exemplarisch die Funktion des Verwaltungsakts auf diesem Gebiet der Leistungsverwaltung dargelegt. Vor allem wird dabei auf das Zusammenwirken zwischen dem Leistungsbescheid und dem Gesetz eingegangen, das die Leistungsvoraussetzungen abschließend regelt. Untersucht wird die Wirkung, die nach den einzelnen Sozialgesetzen dem Leistungsbescheid zukommt.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Hamburg: (1970), XXIV, 157 S., Lit.