Die Bundespolizei: Graffiti ist kein Kavaliersdelikt.
E. Schmidt
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Datum
2010
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Herausgeber
E. Schmidt
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Berlin
Sprache
ISSN
0340-4536
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 399
BBR: Z 545
BBR: Z 545
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Im Jahr 2007 entstand bei rund 46.000 Straftaten bundesweit ein Schaden von geschätzten 50 Millionen Euro durch Graffitis an Verkehrsanlagen, Gebäuden und Fahrzeugen der Deutschen Bahn AG (DB). Von Graffitis betroffen sein kann jeder - vom privaten Haubesitzer über Unternehmen bis hin zu öffentlichen Einrichtungen. Für die Besitzer der beschmierten Flächen, für die Strafverfolgungsbehörden und auch für die Betrachter sind Graffitis ein Ärgernis, das der oftmals verharmlosenden Beurteilung in Teilen der Bevölkerung entgegensteht. Da die durch Graffitis hervorgerufenen Schäden bei der Bahn besonders augenfällig sind, wird in dem Beitrag das Vorgehen der Deutschen Bahn AG (DB) geschildert. Um die Situation zu entschärfen, setzt die Bahn auf aktive wie passive Schutzmaßnahmen. Zugbegleiter, Streifen und Videoüberwachung auf der einen Seite und Schutzlacke und Folien sowie Aufklärungsmaßnahmen in einschlägigen Kreisen auf der anderen Seite sollen der Prävention dienen. In Kooperation mit der Bundespolizei wurde im Jahr 2007 des Pilotprojekt "Ordnungspartnerschaft Graffiti" ins Leben gerufen. Ende 2008 wurde eine Kampagne gestartet, in welcher Bahn und Bundespolizei in sechs Städten über die Problematik von Graffiti und Vandalismus und die Konsequenzen informierten. Damit Graffiti möglichst rasch zur Kenntnis gebracht und Täter gefasst werden können, hat die Bahn eine Prämie von 500 Euro ausgesetzt. Der Nachweis der Täterschaft ist schwierig, personal-, kosten- und zeitintensiv. Doch kann die Bahn, sofern sie einen Titel erwirkt hat, eine Schadenersatzforderung gegenüber dem Täter 30 Jahre geltend machen.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Verkehr und Technik
Ausgabe
Nr. 5
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 183-185