Das neue Straßenverkehrsrecht - seine Bedeutung für die Gemeinden.

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SEBI: Zs 1707-4
BBR: Z 374
IRB: Z 920

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Zusammenfassung

Ab 1. August 1980 gilt eine in wesentlichen Teilen ergänzte und geänderte Straßenverkehrsordnung(StVO). Gleichzeitig werden ab 1. Januar 1981 in Nordrhein-Westfalen aufgrund des zweiten Funktionalreformgesetzes die Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohnern die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahrnehmen. Der Autor stellt schwerpunktmäßig die Bedeutung dieser neuen Bestimmungen, die auf Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt abzielen, für die Gemeinden dar. kr

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Recht, Verkehr, Gemeinde, Straßenverkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung, Funktionalreform, Verwaltungsvorschrift, Umweltschutz, Verkehrsberuhigung, Parken, Baumaßnahme

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Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf 34(1980)Nr.8, S.283-289, Lit.

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Recht, Verkehr, Gemeinde, Straßenverkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung, Funktionalreform, Verwaltungsvorschrift, Umweltschutz, Verkehrsberuhigung, Parken, Baumaßnahme

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