Genossenschaften zwischen Personal- und Kapitalgesellschaft unter Berücksichtigung der Novelle 1973.

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SEBI: 79/3716

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Abstract

Die Genossenschaft hat sich in ihrer Organisationsstruktur in den letzten 30 Jahren erheblich verändert. Im Zuge des Wettbewerbsdruckes gewann das Gesellschaftskapital eine zunehmende Bedeutung, die zu einer Hinwendung zur Form der Kapitalgesellschaft führte. Der veränderten Situation hat die 1974 in Kraft getretene Novelle zum Genossenschaftsgesetz teilweise Rechnung getragen. Die Arbeit untersucht, wie sich die Genossenschaft nach der Novelle rechtssystematisch einordnen läßt, versucht aber auch gleichzeitig die wirtschaftlichen Auswirkungen aufzuzeigen. Sie vergleicht die modifizierte Genossenschaftsform mit den beiden gegensätzlichen Rechts- und Wirtschaftsformen der Personen- und Kapitalgesellschaft, deren jeweilige Merkmale sie gründlich herausarbeitet. Sie stellt sowohl die bisherige Struktur der Genossenschaft als Personenverband dar wie auch die Änderungen, die sich durch die Novelle ergeben haben, und würdigt abschließend die neue rechtliche Einordnung auch im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen sowie die Aussichten der zukünftigen Entwicklung der Genossenschaft als Gesellschaftsform. hw/difu

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Genossenschaft, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Wirtschaftspolitik, Verwaltungsrecht, Verband

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Münster: (1978), VII, 166 S., Lit.

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Genossenschaft, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Wirtschaftspolitik, Verwaltungsrecht, Verband

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Forschungsberichte; 7