Zeitgemäße Anforderungen an Ortsplanungen. Referate der Tagung am 18. Juni 1986 in Emmen.

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SEBI: 88/4152

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Abstract

Traditionellerweise und vordergründig muß sich eine Ortsplanung mit dem Gegensatzpaar Bauen und Bewahren auseinandersetzen. Man erwartet von einer Ortsplanung, daß sie Auskunft gibt über was, wo, wie, wann gebaut, realisiert oder umgestaltet werden soll oder darf; was, wo, wie und wann bewahrt, gepflegt oder geschützt werden kann oder muß. Dabei bewegt sie sich theoretisch in einem großen Ermessenspielsraum, dem allerdings in der Praxis ein recht bescheidener Handlungsspielraum gegenübersteht. In dieser Schrift, herausgegeben von der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung, wird der Versuch unternommen, Hilfestellungen zu geben, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. So werden z. B. die Fragen diskutiert: Wie detailliert sollen Planungs- und Bauvorschriften sein? oder Wie soll das Verhältnis zwischen Gemeinden und Genehmigungsbehörden gestaltet sein? geh/difu

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Stadtplanung, Städtebau, Planungsvorschrift, Bauvorschrift, Genehmigungsbehörde, Baurecht, Stadtentwicklungsplanung, Stadtplanung/Städtebau, Allgemein

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Bern: (1987), 51 S.

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Stadtplanung, Städtebau, Planungsvorschrift, Bauvorschrift, Genehmigungsbehörde, Baurecht, Stadtentwicklungsplanung, Stadtplanung/Städtebau, Allgemein

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VLP-Schriftenfolge; 43