Benchmarking von Verwaltungsreformen.

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Wiesbaden

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ZLB: Kws 761/233

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Abstract

Benchmarking ist ein Instrument der Verwaltungsreform, welches durch Leistungsvergleiche Verbesserungen initiieren soll. Mit der Verankerung der Leistungsvergleiche in Art. 91 d des Grundgesetzes wurde die Erwartung verbunden, dass Leistungsvergleiche in der Praxis systematisch etabliert werden würden. Diese Erwartung wurde allerdings enttäuscht: Vor allem auf Bundesebene kommt Benchmarking bisher nur sehr selten zum Einsatz. Insbesondere auf kommunaler sowie auf fachlicher Ebene wurde Benchmarking gleichwohl in etlichen Initiativen erprobt und teilweise etabliert. Von einem flächendeckenden Einsatz ist Benchmarking trotz einzelner guter Erfahrungen allerdings noch deutlich entfernt.

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667-675

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