Das Ende französischer "Grands Ensembles".

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SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
IRB: Z 903

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Abstract

Der Beitrag schildert in Kürze Entstehung und wesentliche Problempunkte der französischen Großwohnbauanlagen. Ein neuer Abschnitt ist durch einen Planungserlaß des Wohnungsbauministers 1973 eingetreten. Von jetzt ab dürfen in Städten mit weniger als 50.000 Einwohnern nur noch Wohnanlagen mit maximal 1.000 Wohnungen errichtet werden, in größeren Städten mit maximal 2.000 Wohnungen. Der Anteil an Sozialwohnungen soll nicht über 50 % liegen. Künftige Bewohner sind an Planung und Ausführung zu beteiligen. Kein Architekt darf mehr als 500 Wohnungen bauen.

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Keywords

Wohnungsbaupolitik, Großwohnanlage, Sozialverhalten

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Demokratische Gemeinde, Bonn, Neuer Vorwärts-Verlag 25 (1973), 12, S. 1317-1318

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Wohnungsbaupolitik, Großwohnanlage, Sozialverhalten

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