Grundzüge des spanischen Gemeinderechts.

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SEBI: 72/1604

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Abstract

Um die Einqliederung der Gemeinde in den spanischen Staat nach gegenwärtigem Recht zu analysieren, werden Kompetenzbereiche, Organe und Struktur der gemeindlichen Selbstverwaltung untersucht. Die Zuständigkeiten der Gemeinden sind stark begrenzt; diese Tendenz nimmt in der Gesetzgebung noch zu. Zweckmäßigkeitskontrolle und Genehmigungspflichten schränken den verbleibenden Kompetenzbereich weiter ein. Die Ergänzung der völlig unzureichenden gemeindlichen Finanzmittel durch den Staat, die zur Erfüllung der Pflichtaufgaben notwendig sind, hat eine Genehmigungspflicht des Haushalts zur Folge. Die wichtigsten Beamten (Bürqermeister, Sekretär, Depositario) werden vom Staat ernannt, der Gemeinderat wird zumindest im klassischen Sinne nicht demokratisch gewählt. Von Selbstverwaltung kann so im spanischen Gemeinderecht kaum gesprochen werden. Die Befugnisse sind, mit Ausnahme minimaler Entscheidungsfreiheiten, z.B. Straßenbenennung, Standortwahl öffentlicher Einrichtungen, auf ein Mitsprache- und Antragsrecht beschränkt.

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Kommunalrecht, Rechtswissenschaft

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Münster, (1971) XIV, 123, VI S., Lit.; Zus.

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Kommunalrecht, Rechtswissenschaft

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