Abwahl von Bürgermeistern - eine vergleichende rechtliche Betrachtung zwischen den ostdeutschen Bundesländern.
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DE
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Meißen
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Zusammenfassung
Da im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz das Kommunalrecht in der ausschließlichen Länderzuständigkeit liegt, können die Abwahlregelungen der einzelnen Bundesländer voneinander abweichen. Die Arbeit umfasst eine Untersuchung, wie die fünf ostdeutschen Bundesländer Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern von ihrer Gesetzgebungskompetenz hinsichtlich der Abwahl Gebrauch gemacht haben. Mit dem Vergleich der rechtlichen Regelungen soll gleichzeitig auf eine mögliche Optimierung der gesetzlichen Grundlage zur Abwahl in Sachsen abgezielt werden.
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Seiten
XXVIII, 60 S.