EnEV easy - Vorbereitung einer Bekanntmachung nach § 3 Abs. 5 EnEV 2013.

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1868-0097

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Abstract

Vor dem Hintergrund komplexer gewordener Berechnungsregeln wurde insbesondere im Wohnungsbau die Forderung nach Vereinfachungen laut. Mit einer neuen Regelung in der geltenden Energieeinsparverordnung wurde daher für Wohngebäude eine neue Option geschaffen, in bestimmten Fällen auf rechnerische Nachweise zu verzichten. Voraussetzung für die Anwendung dieses als "Modellgebäudeverfahren" oder auch "EnEV easy" bezeichneten Ansatzes ist allerdings das Vorliegen einer entsprechenden gemeinsamen Bekanntmachung der beiden zuständigen Bundesministerien Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Darin sind die "Spielregeln" festzulegen, unter denen bei Wohnungsneubauten auf einen rechnerischen Nachweis verzichtet werden darf. Der TÜV Hessen wurde daher beauftragt, die notwendigen Modellrechnungen durchzuführen und einen Vorschlag für eine derartige Bekanntmachung zu unterbreiten. Der Forschungsbericht, der der gemeinsamen Bekanntmachung von BMWi und BMUB vom 21. Oktober 2016 zugrunde liegt, beschreibt alle Überlegungen, die zu den Vereinfachungen und Randbedingungen geführt haben. Die Ministerien sind mit ihrer Bekanntmachung den Vorschlägen des Forschers in weitem Umfang, jedoch nicht in jeder Hinsicht gefolgt.

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58 S.

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BBSR-Online-Publikation; 12/2016