Datenübermittlung mit der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung.
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1991
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IRB: Z 1382
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Zusammenfassung
Bei der Datenübermittlung werden Daten mit automatisierten Verfahren auf Datenträgern, durch Datenfernübertragung oder durch Abrufverfahren abgegeben. Die Datenübermittlung bietet beispielsweise folgende Vorteile: - Zuverlässigkeit (Kontrolliertheit) der Daten - Wirtschaftlichkeit - Flexible Selektions-/Auswertungsmöglichkeiten der Daten in auto matisierten Verfahren. Die Niedersächsische Vermessungs- und Katasterverwaltung (NdsVuKV) ermöglicht die Datenübermittlung bei der Benutzung des Liegenschaftskatasters und der Landesvermessung und zur Durchführung und Übernahme von Liegenschaftsvermessungen und Arbeiten in den Festpunktfeldern.
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Schlagwörter
Vermessungswesen , Kataster , Verwaltung , Datenmaterial , Nutzung , Recht , Form , Verfahren , Kosten , Vermessungsverwaltung , Katasteramt , Datenübertragung , Abgabe , Datei , Liegenschaft , Wissenschaft/Grundlagen , Geodäsie
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Der Vermessungsingenieur, 42(1991), Nr.4, S.137-139, Tab.;Lit.
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Vermessungswesen , Kataster , Verwaltung , Datenmaterial , Nutzung , Recht , Form , Verfahren , Kosten , Vermessungsverwaltung , Katasteramt , Datenübertragung , Abgabe , Datei , Liegenschaft , Wissenschaft/Grundlagen , Geodäsie