Erster Erlaß des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindereformgesetze vom Juli 1974, Nr. IV 2C-1/3

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SEBI: Zs 1723-4
BBR: Z 333

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Zusammenfassung

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 3. und 4. 7. 1974 die Gesetze zum Abschluß der Gemeindereform in dritter Lesung endgültig verabschiedet. Zur Durchführung des Allgemeinen und des Besonderen Gemeindereformgesetzes gibt das Innenministerium in 2 Erlassen Erläuterungen, Hinweise u. Empfehlungen. Die Wiedergabe des Ersten Erlasses wurde mit Erläuterungen der Redaktion des Gemeindetages versehen.

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Schlagwörter

Kommunalreform, Verwaltungsreform, Gemeindereformgesetz, Gemeindezusammenlegung, Gemeinderecht, Kommunalverfassung, Recht, Verwaltung

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Die Gemeinde, Stuttgart 97 (1974), 15, S. 286-300

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Kommunalreform, Verwaltungsreform, Gemeindereformgesetz, Gemeindezusammenlegung, Gemeinderecht, Kommunalverfassung, Recht, Verwaltung

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