Probleme des vorläufigen Rechtsschutzes bei Großprojekten. Die regelmäßige Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Verwaltungsbehörden und die Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO.
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1985
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SEBI: 85/741
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Bei zahlreichen Großprojekten, wie z.B. Kernkraftwerken, größeren Industrie- oder Flughafenanlagen, erstreckt sich das vorläufige Rechtsschutzverfahren über mehrere Jahre. Regelmäßig wird die sofortige Vollziehung der Genehmigung solcher Projekte nach Pargr. 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) schon bei deren Erlaß angeordnet. Die gerichtlichen Verfahren nach Pargr. 80 Abs. 5 VwGO haben bei Großvorhaben häufig den Umfang von Hauptsacheverfahren. Diese Besonderheiten des vorläufigen Rechtsschutzes bei Großprojekten lassen sich zum Teil aus der großen Bedeutung erklären, die wirksamer vorläufiger Rechtsschutz dort für die Beteiligten hat. Die Frage, ob die Praxis der Verwaltungsbehörden und der Gerichte den Anforderungen an wirksamen vorläufigen Rechtsschutz tatsächlich gerecht wird, ist Gegenstand dieser Arbeit, die kritisiert, daß die regelmäßige Anordnung der sorfortigen Vollziehung ohne eingehende Abwägung zwischen Vollzugsinteresse und Aufschubinteresse dem Zinn und Zweck des vorläufigen Rechtsschutzes widerspricht; auch die Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs (Ausnahme: offensichtliche Erfolglosigkeit) darf neben der Interessenabwägung keine Rolle spielen, da das vorläufige Rechtsschutzverfahren gegenüber dem Hauptsacheverfahren ein aliud und kein minus ist. chb/difu
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Berlin: Duncker & Humblot (1985), 221 S., Lit.(jur.Diss.; Frankfurt/Main 1984)
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Serie/Report Nr.
Schriften zum öffentlichen Recht; 481