Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bei der Bauleitplanung und ihre Überprüfung im Genehmigungsverfahren.

Siebigs, Hans-Karl
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1973

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SEBI: 74/1356

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In PAR. 2 Abs. 5 des Bundesbaugesetzes von 1960 wird gefordert, daß bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Behörden und Stellen zu beteiligen sind, die Träger öffentlicher Belange sind. Die Arbeit skizziert zunächst das Verhältnis zwischen Gemeinden und Trägern öffentlicher Belange und klärt im Anschluß daran die zentralen Begrifflichkeiten der Untersuchung. Im folgenden wird dann erörtert, welche Legimitation und welche Aufgaben den Trägern öffentlicher Belange zukommen und welche Institutionen zum Kreis von Trägern öffentlicher Belange zu rechnen sind. Untersucht werden ferner die Rechtsgrundlagen und Formen der Beteiligung dieser Institutionen während der Planaufstellung sowie Umfang und Methoden der Überprüfung dieser Beteiligung im Plangenehmigungsverfahren. Da die Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange bei der Aufstellung von Bauleitplänen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich qehandhabt wird, beschränkt sich die Arbeit aus Gründen der Erhebung und Bewältigung des entsprechenden statistischen Materials auf eine Untersuchung der Verhältnisse im Land Nordrhein-Westfalen und innerhalb dieses Landes auf das Gebiet des Regierungsbezirks Aachen. bg/difu

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Aachen: (1973), III, 252 S., Abb.; Tab.; Lit.

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