Einrichtungen für Spiel und Sport mit Behinderten. Planungshinweise. Teil 4. Hörgeschädigte.
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1987
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ZZ
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SEBI: 87/3702-4
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Zusammenfassung
Spiel- und Sporteinrichtungen für Hörgeschädigte sind grundsätzlich die gleichen wie für andere Behinderte sowie Nichtbehinderte und sollten gemeinsam mit diesen genutzt werden können. In allen Planungsschritten, von der Bedarfsplanung bis hin zur detaillierten Objektplanung sind die behinderungsspezifischen Nutzungs- und Raumanforderungen rechtzeitig zu berücksichtigen. Voraussetzung für den Bau von Spiel- und Sporteinrichtungen für Hörgeschädigte sind eine detaillierte und ortsspezifische Bedarfsermittlung, eine genaue Analyse der Standort- und Grundstücksbedingungen sowie die Erstellung des verbindlichen umsetzbaren Nutzungs- und Raumprogramms. Auf diese Weise werden die Interessen der verschiedenen Nutzer und Nutzergruppen ermittelt und abgewogen und der Rahmen für die sich anschließende Bauplanung gemäß der örtlichen Bedingungen konkretisiert. geh/difu
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Schlagwörter
Sporteinrichtung , Sporthalle , Behinderter , Hörgeschädigter , Planung , Bau , Ausstattung , Gestaltung , Richtlinie , Schule , Freizeit
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Berlin: (1987), 72 S., Abb.; Lit.
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Stichwörter
Sporteinrichtung , Sporthalle , Behinderter , Hörgeschädigter , Planung , Bau , Ausstattung , Gestaltung , Richtlinie , Schule , Freizeit
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Studien; 58