Umsatzsteuereinsparung - ein legitimes Anliegen des Bauunternehmers. Entscheidung des FG Köln zur nachträglichen Aufteilung eines Pauschalfestpreisvertrages anläßlich von Steuersatzerhöhungen. FG Köln, Urteil vom 28.11.1984 - Az.I K 501/83.

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In einem Urteil des FG Köln wird der Frage nachgegangen, ob nach Abschluss eines Pauschalfestpreisvertrages nachträglich einzelne Gewerke in einem Ergänzungsvertrag als Teilleistungen abgerechnet werden dürfen um dadurch einen niedrigeren Umsatzsteuersatz zugrunde legen zu können. Das Urteil bestätigt die Vorgehensweise des Bauunternehmens, getrennt nach Gewerken abzurechnen. Der Beitrag geht zusätzlich auf die Bedenken des Finanzamtes ein. hb

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Baurecht, Vertrag, Steuerrecht, Steuervorteil, Umsatzsteuer, Vertragsgestaltung, Rechtsprechung, Steuerersparnis, Umsatzsteuererhöhung, Pauschalpreis, Pauschalvertrag, Aufteilung, Vertragsänderung, Gerichtsentscheidung

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Die Bauwirtschaft, Wiesbaden 39(1985)Nr.8, S.250-251

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Baurecht, Vertrag, Steuerrecht, Steuervorteil, Umsatzsteuer, Vertragsgestaltung, Rechtsprechung, Steuerersparnis, Umsatzsteuererhöhung, Pauschalpreis, Pauschalvertrag, Aufteilung, Vertragsänderung, Gerichtsentscheidung

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