Die obersten Zivilgerichte im Großherzogtum und im Generalgouvernement Berg von 1812 bis 1819.
Böhlau
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Datum
1995
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Herausgeber
Böhlau
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
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ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 96/2072
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
S
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Zusammenfassung
Das Großherzogtum Berg umfaßte das Territorium Berg, die rechtsrheinischen Teile des früheren Herzogtums Kleve und kleinere Herrschaften im Norden und Osten sowie die Reichsstadt Dortmund und war 1806 an Napoleon gefallen. Die französische Regierung bestand auf die Übernahme der französischen Gerichtsorganisation, die dann nach 1813 im Generalgouvernement Berg den neuen Verhältnissen angepaßt wurde, da Napoleon nach der Niederlage bei Leipzig das Großherzogtum aufgeben mußte. Die Arbeit befaßt sich mit der Errichtung und Besetzung des Appellationsgerichtshofs 1812 und des Kassationshofs 1814 und schildert das Verhältnis der dort tätigen Richter und Advokaten. Der Autor geht auf die allgemeine Justizpraxis in Berg ein, wobei meist nach französischem Recht entschieden wurde. Anhand historischer Quellen wird deutlich, welches Ausmaß diese Epoche auf die Rechtsentwicklung in ganz Deutschland hatte. kirs/difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
XXV, 216 S.
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Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Rechtsgeschichtliche Schriften; 8