Die Praxis der Sterilisierungsprozesse in den Jahren 1934-1945 im Regierungsbezirk Düsseldorf unter besonderer Berücksichtigung der Erbgesundheitsgerichte Duisburg und Wuppertal.

Florentz
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Florentz

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München

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ZLB: 94/4387

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DI
S

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Zu den dunkelsten Kapiteln der NS-Herrschaft zählt im Rahmen der Rassismusdoktrin auch die Tätigkeit der sogenannten Erbgesundheisgerichte, die Tausende von Sterilisierungsprozessen auf der Grundlage des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14.7.1933 durchführten. Der Autor stützt sich bei der Praxis der Sterilisierungsverfahren und ärztlichen Gutachten auf Akten der Gerichte in Duisburg und Wuppertal von 1934 bis 1945. Dabei untersucht die Studie, ob die Erbgesundheitsgerichte den Gutachten der Amtsärzte blind folgten, und wenn ja, wie ausführlich und wissenschaftlich begründet diese Gutachten überhaupt waren. Die größte Gruppe der Sterilisierten stellten die sogenannten Schwachsinnigen dar. Der Autor analysiert zahlreiche Einzelfälle und weist auf die Schlüsselstellung der Amtsärzte hin, die einen angeblich Erbkranken auch mit polizeilicher Gewalt zur Untersuchung vorladen konnten; er fordert eine gesetzliche Regelung für die Sterilisation mit dem Ziel, die Betroffenen davor zu schützen. rebo/difu

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361 S.

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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 430