Gesicherte Mehreinnahmen. Erneuerbare Energien.
Eppinger
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Eppinger
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DE
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Schwäbisch-Hall
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0723-8274
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ZLB: 4-Zs 3025
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Abstract
Für viele kleine Gemeinden sind heute schon die Gewerbesteuer-Einnahmen aus der Windenergie ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Laut einer Prognos-Studie für den Raum Norddeutschland beispielsweise liegt sie je Megawatt installierter Leistung in einem Zeitraum von 20 Jahren bei über 100.000 Euro. Der Bundestag hat Ende November 2008 abschließend über das Jahressteuergesetz 2009 beraten. Neben vielen andere Einzelregelungen legt das Gesetz auch die künftige Aufteilung der Gewerbesteuer für Windenergieanlagen fest: Ab 2009 sollen 70 Prozent der Gewerbesteuer in der Gemeinde verbleiben, auf deren Gemarkung die Anlagen stehen, und 30 Prozent in diejenigen Kommunen fließen, in denen der Anlagenbetreiber seinen Firmensitz hat. Darüber hinaus sind aber auch freiwillige Zerlegungsvereinbarungen zwischen den betroffenen Kommunen möglich. In dem Beitrag wird ausgeführt, dass die Regelung zur Aufteilung der Gewerbesteuer notwendig geworden war, weil ein Urteil des Bundesfinanzhofs den Ausbau der Windenergie erschwerte. Als Folge des Urteils forderten zahlreiche Kommunen, in denen Betreiber von Windenergieanlagen ihren Firmensitz hatten, die Gewerbesteuer ausschließlich für sich ein. Die Standortgemeinden der Anlagen gingen dagegen leer aus. Für viele Kommunen fehlte deshalb der Anreiz, sich für die Ansiedlung von Windenergieanlagen einzusetzen. Abschließend wird auf die Möglichkeit von "Bürgerwindparks" hingewiesen. Solche Projekte werden von Interessengemeinschaften vor Ort betrieben und verwaltet. Somit ist der Standort der Anlagen auch gleichzeitig der Firmensitz.
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Der Gemeinderat
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Nr. 1
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S. 38