Zur Frage der Strafbarkeit des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr § 299 Abs. 1 StGB.

Peinemann, Christopher
Kovac
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Datum

2009

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Herausgeber

Kovac

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Hamburg

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: 2009/2285

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI
RE

Zusammenfassung

Der Autor behandelt ein Auslegungsproblem des Tatbestandes der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Angesichts der Verbreitung der gesellschaftsrechtlichen Konstellation des Alleingesellschafters einer GmbH, der zugleich deren Geschäftsführer ist, kommt dem Problem eine nicht unerhebliche praktische Bedeutung zu. Die Frage, welche Personen als Täter des § 299 Abs. 1 StGB in Betracht kommen, kann allerdings nur durch eine eingehende Analyse des Tatbestandes, insbesondere des geschützten Rechtsgutes, beantwortet werden. Zunächst beschäftigt sich der Autor mit dem Korruptionsbegriff. Anschließend werden empirische Erkenntnisse, insbesondere zur Verbreitung der Wirtschaftskorruption, aufbereitet. Im Folgenden wird die Entstehungsgeschichte des § 299 StGB nachgezeichnet. Weiterhin werden die für die Einmann-GmbH relevanten gesellschaftsrechtlichen Grundlagen und Besonderheiten dargestellt. Es folgt ein Überblick über den Meinungsstand in Rechtsprechung und Schrifttum. Im folgenden Abschnitt wird auf der Grundlage der herkömmlichen Auslegungsmethoden ein eigener Ansatz entwickelt. Der Wortlaut des § 299 Abs. 1 StGB lässt eine Einbeziehung des geschäftsführenden Alleingesellschafters zu. Im Rahmen der systematischen Auslegung wird eine Parallele zu dem über § 266 StGB gewährleisteten strafrechtlichen Schutz des Gesellschaftsvermögens vor dem Alleingesellschafter und Geschäftsführer. Weiterhin spricht die Gesetzgebungsgeschichte für eine weite Auslegung und damit für eine Einbeziehung des geschäftsführenden Alleingesellschafters. Die teleologische Auslegung setzt bei der Bestimmung des geschützten Rechtsgutes an. Zusätzlich wird das Ergebnis durch eine "rahmenbeschlusskonforme Auslegung" abgesichert. Schließlich wird das Ergebnis abgesichert, indem zwei Konstellationen untersucht werden, die dem Untersuchungsgegenstand nahestehen.

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Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

XVIII, 176 S.

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Stichwörter

Serie/Report Nr.

Strafrecht in Forschung und Praxis; 164

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