Das Eigentum im Spannungsfeld des Umweltrechts - unter besonderer Berücksichtigung des landwirtschaftlichen Betriebs.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
IRB: Z 866

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Das Umweltschutzrecht hat, wie jedes Recht, die Funktion, die Gegensätze zwischen Einzelinteresse und Gemeinwohl zu überblicken und Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Eingebettet in die Verfassungsordnung muß das Umweltschutzrecht seine Möglichkeiten ausschöpfen. Damit tritt Verf. Thesen gegenüber, die eine ,,Umfunktionierung'' des Eigentumsrechts fordern, eine Einschränkung bis hin zur Beseitigung von Eigentum. Wesentlicher Einfluß und Verantwortung für Erhaltung der Kulturlandschaft liegt bei den Landwirten, in deren Betrieben die Spannung zwischen dem einzelnen und der Gemeinschaft besonders deutliche wird.

Description

Keywords

Eigentum, Umweltschutzrecht, Privateigentum, Verfassungsrecht, Umweltschutz, Recht

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 24 (1975), 10, S. 201-204, Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Eigentum, Umweltschutzrecht, Privateigentum, Verfassungsrecht, Umweltschutz, Recht

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries