Entwurf eines landeseinheitlichen Abfallwirtschaftsplans Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle.

Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Datum

2009

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Herausgeber

Städtetag Nordrhein-Westfalen

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 2851

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat zum Entwurf eines landeseinheitlichen Abfallwirtschaftsplans Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle, gegenüber dem Ministerium für Umwelt, Naturschurschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eine Stellungnahme abgegeben, die in dem Beitrag im Wortlaut dokumentiert ist. Der Entwurf des Teilplans Siedlungsabfälle mit dem Jahr 2019 als Planungshorizont verfolgt drei Kernziele: 1. Beseitigung nordrhein-westfälischer Abfälle ausschließlich in Nordrhein-Westfalen; 2. Zulassung von Abfallimporten nach Nordrhein-Westfalen nur im Rahmen freier Kapazitäten; 3. Verstärkung des Marktgeschehens. Zum formellen Rahmen der Aufstellung des Abfallwirtschaftsplans wird angemerkt, dass die im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vorgesehene Verpflichtung zur Fortschreibung innerhalb eines 5-Jahrszeitraums nur die Pflicht beinhaltet, den Abfallwirtschaftsplan in Zeitabständen von fünf Jahren auf gegebenenfalls notwendige Anpassungen an tatsächliche Entwicklungen zu überprüfen. Die Frist besagt nicht, dass die Überprüfung nach exakt jeweils fünf Jahren abgeschlossen sein müsste. Insbesondere in Anbetracht der bevorstehenden Umsetzung des Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU) und der dadurch bedingten Notwendigkeit einer grundlegenden Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetztes mit Wirkung zum 12.12.2010 wäre es daher rechtlich möglich und planerisch sinnvoll, die bestehenden fünf Abfallwirtschaftspläne in den landeseinheitlichen Abfallwirtschaftsplan zu übernehmen und etwaige Änderungen erst dann vorzunehmen, wenn die Anpassung des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes an die RU-Richtlinie abgeschlossen sein wird. Zum materiellen Gehalt des Abfallwirtschaftplans wird angemerkt, das der Entwurf noch einer grundlegenden Folgenabschätzung bedarf.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen

Ausgabe

Nr. 9

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 242-244

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen