Die Reichskulturkammer. Aufbau, Funktion und rechtliche Grundlagen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im nationalsozialistischen Regime.
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SEBI: 91/2746
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Die Abschaffung kultureller Freiheit war notwendige Veraussetzung für die Durchsetzung der nationalsozialistischen Ideologie. Daher mußten alle bei der Erzeugung, Verarbeitung und Verbreitung von Kulturgut Mitwirkenden Mitglied der für ihre Tätigkeit zuständigen Einzelkammer der Reichskulturkammer sein. Wer jedoch die Zulassungsvoraussetzung der "Zuverlässigkeit" nicht erfüllte, konnte nicht Mitglied der Kammer werden und somit seine Kunst nicht ausüben. Die Aufsicht über die "zuverlässigen" am Kunstbetrieb Beteiligten übte die Kammer mittels eines rigorosen Anordnungsrechts aus. Die rechtlichen und auch die ideologischen Grundlagen der Reichskulturkammer, die Gesamtorganisation von der Zentrale bis zur Kreisebene sowie die Wirkungskreise der Einzelkammern sind Gegenstand dieser Untersuchung. Anhand vieler Zitate aus Gesetzen und aus den Medien wird deutlich, wie umfangreich und gleichzeitig wirkungsvoll der gesetzliche Unterbau der Kammer war. lil/difu
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Nationalsozialismus, Kulturpolitik, Körperschaft, Verwaltungsorganisation, Musik, Kunst, Theater, Literatur, Presse, Rundfunk, Film, Verwaltung, Information, Kultur, Rechtsgeschichte, Institutionengeschichte, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte
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Bonn: (1990), VII, 302 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1990)
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Nationalsozialismus, Kulturpolitik, Körperschaft, Verwaltungsorganisation, Musik, Kunst, Theater, Literatur, Presse, Rundfunk, Film, Verwaltung, Information, Kultur, Rechtsgeschichte, Institutionengeschichte, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte