Instandhaltung, bauliche Änderung und Modernisierung im Wohnungseigentum. 6. Fachgespräch vom 15./17. Okt. 80 in Fischen/Allgäu.
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SEBI: 82/3603
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Das Wohnungseigentumsgesetz besteht jetzt 30 Jahre. Wie sehr sich das Gesetz bewährt hat, ist daraus zu ersehen, daß es bisher nur einmal geändert werden mußte, und zwar mit der Novelle vom 30. Juli 1973. Mit dieser Änderung wurde neben technischen Klarstellungen und Erleichterungen vor allem die Stellung der Wohnungseigentümer gegenüber der des Verwalters gestärkt. Die derzeitigen Bemühungen um eine neue Gesetzesänderung die mit einem Antrag Bayerns aus dem Jahre 1976 ihren Ausgang nahmen, scheinen nicht sehr erfolgreich und im Grunde auch nicht erforderlich zu sein. Bisher aufgetauchte Probleme konnten in aller Regel durch die Praxis und durch die Rechtsprechung gelöst werden. Diese Probleme, wie die Instandhaltung, Modernisierung und Energieeinsparungsmaßnahmen waren Themen des 6. Fachgespräches. Es hat sich gezeigt, daß solche Maßnahmen, die mit zunehmendem Alter der Wohnanlagen immer größere Bedeutung erlangen, überwiegend als Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung betrachtet werden, wobei die Rechtsprechung eine, aufgrund Billigkeitserwägungen, großzügige und anerkennenswerte Auslegung des Einstimmigkeitsgrundsatzes, insbesondere für Parg.22 Abs. 1 WEG gefunden hat. difu
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Wohnungseigentumsgesetz, Wohneigentum, Instandhaltung, Modernisierung, Energieeinsparung, Rechtsprechung, Wohnungswesen
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Hamburg:Hammonia (1981), 176 S., Lit.
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Wohnungseigentumsgesetz, Wohneigentum, Instandhaltung, Modernisierung, Energieeinsparung, Rechtsprechung, Wohnungswesen
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