Die Rechtsverhältnisse der hauptamtlichen Wahlbeamten der Gemeinden und Landkreise

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: CN 999

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Unter den Begriff des Wahlbeamten sind haupt- oder ehrenamtliche Beamte zu fassen, die für ein bestimmtes Amt auf eine bestimmte Zeit mittelbar oder unmittelbar gewählt werden. Der Bewerber muß Deutscher sein und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Der Verfasser benennt weitere Wahlvoraussetzungen sowie den Gang der Wahl selbst. An die erfolgreiche und rechtsgültige Wahl schließt sich die Ernennung der hauptamtlichen Wahlbeamten an, wobei die Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit einer Probezeit zu erörtern ist. Die Versetzung kommunaler Wahlbeamter innerhalb der Behörde und innerhalb des Bundes und der Länder bildet einen weiteren Problemkreis der Arbeit. Daran schließen sich Fragen der Beendigung des Beamtenverhältnisses, der Besoldung und der Versorgung an. Abschließend behandelt der Verfasser das Disziplinarrecht und die Haftung. ks/difu

Description

Keywords

Wahlbeamter, Berufung, Versetzung, Abwahl, Wahlen, Entlassung, Besoldung, Versorgung, Disziplinarrecht, Haftung, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Marburg:(1960), 183 S., Lit.(jur.Diss.; Marburg 1960)

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Wahlbeamter, Berufung, Versetzung, Abwahl, Wahlen, Entlassung, Besoldung, Versorgung, Disziplinarrecht, Haftung, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries