Die Rechtsverhältnisse der hauptamtlichen Wahlbeamten der Gemeinden und Landkreise
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SEBI: CN 999
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Abstract
Unter den Begriff des Wahlbeamten sind haupt- oder ehrenamtliche Beamte zu fassen, die für ein bestimmtes Amt auf eine bestimmte Zeit mittelbar oder unmittelbar gewählt werden. Der Bewerber muß Deutscher sein und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Der Verfasser benennt weitere Wahlvoraussetzungen sowie den Gang der Wahl selbst. An die erfolgreiche und rechtsgültige Wahl schließt sich die Ernennung der hauptamtlichen Wahlbeamten an, wobei die Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit einer Probezeit zu erörtern ist. Die Versetzung kommunaler Wahlbeamter innerhalb der Behörde und innerhalb des Bundes und der Länder bildet einen weiteren Problemkreis der Arbeit. Daran schließen sich Fragen der Beendigung des Beamtenverhältnisses, der Besoldung und der Versorgung an. Abschließend behandelt der Verfasser das Disziplinarrecht und die Haftung. ks/difu
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Wahlbeamter, Berufung, Versetzung, Abwahl, Wahlen, Entlassung, Besoldung, Versorgung, Disziplinarrecht, Haftung, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter
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Marburg:(1960), 183 S., Lit.(jur.Diss.; Marburg 1960)
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Wahlbeamter, Berufung, Versetzung, Abwahl, Wahlen, Entlassung, Besoldung, Versorgung, Disziplinarrecht, Haftung, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter