Hinweise zur Integration der Belange von Kindern in die Verkehrsplanung.

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Köln

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ZLB: 4-2010/1330

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Abstract

Die Hinweise verstehen sich als Beitrag zur besseren Berücksichtigung der Ansprüche von Kindern an die Planung. Insbesondere Verkehrsplaner, aber auch Fachplaner aus anderen Planungsbereichen sollen Anregungen bekommen, wie bei übergeordneten Planungen, Einzelplanungen und der konkreten Gestaltung öffentlicher Räume die Belange von Kindern integriert berücksichtigt werden können. Nach der Einführung werden zunächst die Situation von Kindern heute dargestellt, ihre Lebenswelten, die Bedeutung der eigenständigen Mobilität und des öffentlichen Raumes als Entwicklungsraum, Mobilitätskennziffern und Verkehrssicherheitsaspekte, um daraus Anforderungen an die Gestaltung des öffentlichen Raumes abzuleiten. Vor dem Hintergrund der Rechtslage und der Notwendigkeit der Beteiligung von Kindern bei Verkehrsplanungsprojekten werden geeignete Methoden zur Partizipation, unterschieden nach Altersgruppen, aufgezeigt. Die schließlich dargelegten Hinweise für die Planung unterscheiden nach übergeordneten Planungen (Verkehrsentwicklungsplan, Nahverkehrsplan) und Einzelplanungen, z. B. Fußgänger- und Radverkehrskonzepte, Konzepte im ÖPNV oder zur konkreten Straßenraumgestaltung. Im Anhang sind zu einzelnen übergeordneten Planungen und Einzelplanungen neun konkrete Beispiele dokumentiert.

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60 S.

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FGSV; 152