Landesentwicklungsplan VI "Festlegung von Gebieten für flächenintensive Großvorhaben (einschließlich Standorte für die Energieerzeugung), die für die Wirtschaftsstruktur des Landes von besonderer Bedeutung sind". Entwurf.
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1977
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SEBI: 78/6496-4
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Als flächenintensive Großvorhaben, die im Landesentwicklungsplan festgelegt werden, gelten Ansiedlungsflälle mit einem Mindestbedarf von 200 ha nutzbarer zusammenhängender Fläche. Unter diese Größenordnung fallen vor allem Eisen- und Stahlindustrie, Nichteisenmetallindustrie, Fahrzeugbau, Mineralölindustrie sowie chemische Industrie. Die dargestellten Gebiete wurden anhand der Kriterien Topographie, Geologie, Seismotektronik, Erschließung, Immissionsschutz, Arbeitsmarkt etc. Insgesamt werden 20 Gebiete für Großvorhaben und 27 Standorte für konventionelle bzw. Kernkraftwerke nachgewiesen, wobei für die Großvorhaben ein Darstellungsprivileg des LEP VI besteht. Die zeichnerische Darstellung des LEP erfolgt anhand eines Gesamtplans im Maßstab 1500 000 und in Einzelplänen im Maßstab 1100 000. bp/difu
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Düsseldorf: (1977), Kt.