Das Berufsbild des ASIC-Ingenieurs. Das revidierte Standesrecht der ASIC.
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Zusammenfassung
Das Treuhand- und Vertrauensverhältnis zum Auftraggeber verlangt vom Ingenieur neben besten beruflichen Fähigkeiten vor allem auch persönliche Integrität und Verantwortungsbewusstsein. Dieses Vertrauensverhältnis muss sich auf die Unabhängigkeit und Loyalität des Ingenieurs stützen können. Zudem soll der Auftraggeber die Gewissheit haben, dass sein Ingenieur nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit arbeitet. Mit der Revision des Standesrechts hat die ASIC diese berufsethischen Postulate neu und präziser formuliert. Die bisher verstreuten Standesregeln sind in einer Standesordnung, welche auch den Auftraggebern zugänglich ist, zusammengefasst worden. Die neugeschaffene Standeskommission überwacht als unabhängige Instanz die Durchsetzung und Verwirklichung des Standesrechts. Das neue, schlagkräftigere Instrumentarium soll den ASIC-Ingenieuren helfen, in Zukunft vermehrt einen Qualitäts- statt einen Preiswettbewerb führen zu können.
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Schlagwörter
Ingenieur, Beratender Ingenieur, Berufsbild, Berufsqualifikation, Wirtschaftlichkeit, ASIC, Standesrecht, Berufsethik, Vertrauensbasis, Unabhängigkeit, Qualifikation, Objektivität, Ausbildung
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In: Schweiz.Ing.u.Architekt, 104(1986), Nr.9, S.144-145
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Ingenieur, Beratender Ingenieur, Berufsbild, Berufsqualifikation, Wirtschaftlichkeit, ASIC, Standesrecht, Berufsethik, Vertrauensbasis, Unabhängigkeit, Qualifikation, Objektivität, Ausbildung