Zu erwartende Neuerungen im deutschen Kreislaufwirtschaftsrecht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (Stand: 20. Mai 2020).
Berliner Wissenschafts-Verl.
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Berliner Wissenschafts-Verl.
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DE
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Berlin
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ZLB: R 691/90
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RE
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Zusammenfassung
Mit dem EU-Abfallpaket 2018 wurde die Abfallrahmenrichtlinie umfangreich novelliert. Zur Umsetzung der Neuerungen des Europäischen Abfallrechts müssen die entsprechenden Regelungen in das deutsche Kreislaufwirtschaftsrecht überführt werden. Mit dem Kabinettsentwurf vom Februar 2020 sollte dies „eins zu eins“ bis möglichst Mitte des Jahres erfolgen.
Der Autor erläutert die beabsichtigten Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Stand: 20. Mai 2020) und unterzieht sie einer wertenden Betrachtung – von der verstärkten Produktverantwortung über die Neubestimmung von Recyclingquoten für bestimmte Abfallarten (insbes. Papier, Metall, Kunststoff und Glas, Siedlungsabfälle) bis hin zu strengeren Getrenntsammlungspflichten für Abfälle zur Verwertung (Recycling).
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121
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Rechtswissenschaftliche Arbeitspapiere der TU Braunschweig; 1/2020