Kooperation zwischen Einrichtungen der Weiterbildung in kommunaler und anderer Trägerschaft.

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SEBI: 80/3298

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Abstract

Um die Gleichrangigkeit der Weiterbildung in kommunaler und anderer Trägerschaft zu gewährleisten, und um eine Kooperation zwischen beiden Formen zu finden, schlägt der Referent die Einrichtung von einem Beirat für Weiterbildung vor, in dem alle Träger und Einrichtungen von Weiterbildung des betreffenden regionalen Bereiches vertreten sein sollten, soweit sie die Förderungsvoraussetzungen erfüllen. Die Aufgabe dieses Beirates sollte in einem ständigen Informations-und Meinungsaustausch bestehen. Die betreffenden Kommunen und Zweckverbände sollten in allen Fragen der Weiterbildung von diesem Beirat sachkundig beraten werden. Falls in Zukunft die finanzielle Regelung der Weiterbildung durch die SPD zugunsten der Volkshochschulen verändert werden sollte, werde die Landtagsfraktion der CDU mit den Vertretern der Weiterbildung in anderer Trägerschaft Äquivalente fordern. st/difu

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Volkshochschule, Weiterbildung, Weiterbildungsgesetz, Beirat, Finanzierung, Freier Träger, Bildungswesen, Gemeinde, Organisation, Partei, CDU

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In: Chancen für die Musen?Kultur als kommunale Aufgabe.Fachtagung der KPV/NW in Oberhausen.Hrsg.: Kommunalpolitische Vereinigung der CDU in Nordrhein-Westfalen, Recklinghausen: (1979), S. 72-76,

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Volkshochschule, Weiterbildung, Weiterbildungsgesetz, Beirat, Finanzierung, Freier Träger, Bildungswesen, Gemeinde, Organisation, Partei, CDU

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Schrifttum der KPV/NW; 31