Lärminformationssysteme und ihre Nutzung im Rahmen der Lärmminderungsplanung.

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Düsseldorf

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0174-1098

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ZLB: Zs 2529-4
BBR: Z 189
IRB: Z 821

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Abstract

Die EU-Kommission hat im September 2000 eine "Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" vorgeschlagen. Der Vorschlag sieht vor, dass spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie Lärmkarten für große Ballungsräume (über 250000 Einwohner), für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen ausgearbeitet werden müssen. Fünf Jahre später, wenn auch kleinere Ballungsräume (über 100000 Einwohner) einbezogen werden, sollen die Lärmkarten aktualisiert werden. Lärmminderungspläne sind spätestens ein Jahr nach der Frist für die Erstellung der Lärmkarten auszuarbeiten. Die in Deutschland vielenorts durchgeführten Lärmminderungsplanungen sind damit fortzuschreiben. In zahlreichen Kommunen sind zudem erstmalig Lärmminderungspläne zu erstellen. difu

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Zeitschrift für Lärmbekämpfung

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Nr. 6

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S. 215-216

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