Auslaufende Konzessionsverträge Strom und Gas: Was ist seitens der Kommunen zu tun?

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: 4-Zs 388

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Abstract

Über die Frage, wer der örtliche Strom- bzw. Gasverteilnetzbetreiber ist, entscheiden Städte und Gemeinden regelmäßig über einen Konzessionsvertrag, der längstens für 20 Jahre geschlossen werden darf. In den nächsten Jahren laufen nahezu alle solche Konzessionsverträge bundesweit aus, so dass Städte und Gemeinden in formaler Hinsicht ein sog. Konzessionierungsverfahren durchzuführen haben, in materieller Hinsicht dabei entscheiden müssen, wer künftig die Aufgabe des Netzbetreibers übernehmen soll. In diesem Zusammenhang ist derzeit ein Uend zur "(Re)-Kommunalisierung" zu beobachten.

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 9

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S. 356-363

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