Schönheitsreparaturen und Mietzinsbildung.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1981
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Vermieter einer Wohnung ist während der gesamten Vertragsdauer mit dem Mieter verpflichtet, die Mietsache instandzuhalten. Allerdings sind abweichende Vereinbarungen über die Instandhaltungspflicht möglich. Die damit verbunden rechtlichen, insbesondere vertragsrechtlichen Fragen werden erörtert und mit entsprechender Literatur belegt. Die Grenzen für Individualvereinbarungen, die Fragen der Mieterhöhung bei Reparaturen und Wertsteigerungsmaßnahmen und kalkulatorische Probleme werden aufgezeigt. kj
item.page.description
Schlagwörter
Recht , Wohnung , Mietvertrag , Miethöhe , Vermieter , Mieter , Pflicht , Modernisierung , Schönheitsreparatur
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 32(1980)Nr.6, S.140-144, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Recht , Wohnung , Mietvertrag , Miethöhe , Vermieter , Mieter , Pflicht , Modernisierung , Schönheitsreparatur