Schönheitsreparaturen und Mietzinsbildung.

Wiek, Karl Friedrich
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1981

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IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287

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Zusammenfassung

Der Vermieter einer Wohnung ist während der gesamten Vertragsdauer mit dem Mieter verpflichtet, die Mietsache instandzuhalten. Allerdings sind abweichende Vereinbarungen über die Instandhaltungspflicht möglich. Die damit verbunden rechtlichen, insbesondere vertragsrechtlichen Fragen werden erörtert und mit entsprechender Literatur belegt. Die Grenzen für Individualvereinbarungen, die Fragen der Mieterhöhung bei Reparaturen und Wertsteigerungsmaßnahmen und kalkulatorische Probleme werden aufgezeigt. kj

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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 32(1980)Nr.6, S.140-144, Lit.

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