§ 564 b BGB. AG Köln, Urteil v. 2.7.1982 - Az.205 C 64/82.
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1985
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SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
IRB: Z 1052
BBR: Z 508
IRB: Z 1052
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RE
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Zusammenfassung
Eigenbedarf für einen unterhaltsberechtigten Angehörigen kann nicht mit der Begründung geltend gemacht werden, der Angehörige bewohne eine teuerere Mietwohnung als die gekündigte Wohnung. Es geht hier weniger um die Deckung des angemessenen Wohnbedarfs des Unterhaltsbedürftigen als vielmehr um die Erleichterung und Verringerung der Unterhaltspflicht des Vermieters. Dieser Umstand berechtigt jedoch nicht zu einer Kündigung gemäß § 564 b BGB. (rh)
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Schlagwörter
Wohnraum , Mietrecht , Mietvertrag , Wohnraumkündigung , Rechtsprechung , Eigenbedarf , AG-Urteil , Zulässigkeit , Recht , Wohnung
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Wohnungswirtschaft & Mietrecht (WM) (1985), Nr.4, S.115-116, Lit.
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Stichwörter
Wohnraum , Mietrecht , Mietvertrag , Wohnraumkündigung , Rechtsprechung , Eigenbedarf , AG-Urteil , Zulässigkeit , Recht , Wohnung