§ 564 b BGB. AG Köln, Urteil v. 2.7.1982 - Az.205 C 64/82.

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1985

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SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
IRB: Z 1052

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Zusammenfassung

Eigenbedarf für einen unterhaltsberechtigten Angehörigen kann nicht mit der Begründung geltend gemacht werden, der Angehörige bewohne eine teuerere Mietwohnung als die gekündigte Wohnung. Es geht hier weniger um die Deckung des angemessenen Wohnbedarfs des Unterhaltsbedürftigen als vielmehr um die Erleichterung und Verringerung der Unterhaltspflicht des Vermieters. Dieser Umstand berechtigt jedoch nicht zu einer Kündigung gemäß § 564 b BGB. (rh)

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Wohnungswirtschaft & Mietrecht (WM) (1985), Nr.4, S.115-116, Lit.

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