Bundesstraße im Landschaftsschutzgebiet. OVG Lüneburg, Urt. v. 11.4.1984 - 5 OVG A 13/83.

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SEBI: Zs 3096-4
IRB: Z 902
BBR: Z 114
IFL: I 435/8

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Zusammenfassung

Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für eine Straße, die auf einer Länge von 1,5 km ein Landschaftsschutzgebiet durchschneidet. Die Abwägung im Beschluss ist unzureichend, da das Abwägungsmaterial unvollständig ermittelt und eine "unzutreffende Gewichtung der Belange vorgenommen" wurde. Die Belange des Verkehrs wurden zu hoch eingeschätzt. Die im Landschaftspflegerischen Begleitplan von der Straßenbaubehörde vorgesehenen Neupflanzungen bieten keinen Ausgleich für die zu erwartenden Landschaftsschäden. Der Planfeststellungsbeschluss wird aufgehoben, soweit er die Grundstücke des Klägers betrifft. (cs)

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Schlagwörter

Landschaftsschutzgebiet, Straße, Bundesstraße, Planfeststellungsverfahren, Rechtsprechung, Verfahrensfehler, Recht, Naturschutz

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Natur und Landschaft, Stuttgart 59(1984), Nr.11, S.459

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Landschaftsschutzgebiet, Straße, Bundesstraße, Planfeststellungsverfahren, Rechtsprechung, Verfahrensfehler, Recht, Naturschutz

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