Verfassungsrechtliche Grenzen der Privatisierung kommunaler Aufgaben.
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SEBI: 79/1216
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DI
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Abstract
Nachdem der Frage nachgegangen worden ist, ob sich aus dem Grundgesetz ein Bereich gebotener staatlicher Verantwortlichkeit und Tätigkeit ermitteln läßt, der einer Privatisierung entgegenstehen könnte, werden die sozial- und rechtsstaatlichen Bedingungen einer zulässigen Privatisierung geklärt. Die Untersuchung beschränkt sich auf die Privatisierung kommunaler Aufgaben, insbesondere solcher der Leistungsverwaltung. Bei der Bestimmung verfassungsrechtlicher Grenzen verdeutlicht der Verfasser u. a., daß ein allgemeines verfassungsrechtliches Subsidiaritätsprinzip, das die Betätigung der öffentlichen Hand nur sibsidiär zuläßt, dem Grundgesetz nicht zu entnehmen ist. Die rechtlichen, politischen und sozialen Folgen der Privatisierung kommunaler Aufgaben werden in Beziehung zu den Verfassungsgeboten gesetzt, mit dem Ergebnis, daß die öffentliche Hand desto eher zur Aufrechterhaltung eigener Einrichtungen gezwungen ist, je schwieriger der Ausgleich der Teilhabe- und sonstiger Grundrechtsdefizite der Bürger ist. Einrichtungen, die die Gemeinden zur Sicherung des sozialen Mindeststandards der Bürger unterhalten, kommen daher für eine Privatisierung kaum in Betracht. Da haushaltsmäßige Entlastungen durch Privatisierung kaum zu erwarten sind, dagegen aber Steuerungsverluste der Gemeinden, wird nicht der Abbau öffentlicher Dienstleistungen, sondern eine Reform des öffentlichen Dienstes verlangt. eb/difu
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Privatisierung, Leistungsverwaltung, Eingriffsverwaltung, Subsidiaritätsprinzip, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Kommunalpolitik, Kommunalbetrieb
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Berlin: Duncker & Humblot (1979), 220 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1978)
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Privatisierung, Leistungsverwaltung, Eingriffsverwaltung, Subsidiaritätsprinzip, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Kommunalpolitik, Kommunalbetrieb
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Schriften zum öffentlichen Recht; 359