Umweltschutz - planende Umweltgestaltung. Eine Argumentationshilfe der Bundes-SGK.

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1983

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IRB: Z 903
SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267

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Zusammenfassung

Umweltschutz ist mehr als bloßer Gesetzesvollzug, sondern Umweltplanung, d.h. langfristige Sicherung und Gestaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Die Bauleitplanung muss in diesem Zusammenhang gezielt beeinflusst werden, sodass die Ursachen von Umweltbelastungen von vornherein unter Kontrolle gehalten werden können. Ebenso ist die kommunale Umweltgestaltung von den Fach- und Einzelplanungen zu berücksichtigen. Es wird die Forderung nach Umweltverträglichkeitsprüfungen und Öffentlichkeitsarbeit erhoben. ig

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Demokratische Gemeinde, Bad Godesberg 32(1980)Nr.6, S.500-502, Abb., Lit.

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