Zahlungsunfähigkeit von Kommunen und anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Vollstreckung und finanzielle Einstandspflicht.

Boorberg
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Boorberg

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DE

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Stuttgart

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ZLB: 99/3111
DST: B 100/22

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Zusammenfassung

Es wird gefragt, inwiefern Einschränkungen der Gläubigerrechte zugunsten der öffentlichen Hand bei der Einzel- und Gesamtvollstreckung bestehen, ob diese Einschränkungen verfassungsrechtlich gerechtfertigt sind und ob den Gewährträger eine finanzielle Einstandspflicht trifft. Der erste Teil beschäftigt sich mit den bestehenden Beschränkungen der Einzelvollstreckung zugunsten der öffentlichen Hand wegen Geldforderungen nach den §§ 882a ZPO, 170 VwGO bzw. für Gemeindeverbände nach kommunalrechtlichen Normen. Entscheidend ist dabei vor allem die Frage, welche der öffentlichen Hand gehörenden Gegenstände von der Vollstreckung ausgenommen sind. Im Fortgang der Arbeit werden die Einwirkungsbefugnisse und -möglichkeiten der Aufsichtsbehörde und die Gesamtvollstreckung über das Vermögen juristischer Personen des öffentlichen Rechts behandelt. Dabei wird neben der Zulässigkeit und Anwendbarkeit des auf zivilrechtliche juristische Personen zugeschnittenen Insolvenzrechts der weitgehende landesgesetzliche Ausschluß des Insolvenzverfahrens für landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts erörtert. Im zweiten Teil wird untersucht, ob eine finanzielle Einstandspflicht des übergeordneten staatlichen Gewährträgers für zahlungsunfähige juristische Personen des öffentlichen Rechts existiert - vor allem bei Sparkassen, Rundfunkanstalten, Universitäten, Sozialversicherungsträgern und Gemeindeverbänden. Ausgangspunkt für die Entwicklung einer Einstandspflicht sind die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute: Hier ist die Einstandspflicht gesetzlich geregelt. Da ansonsten gesetzliche Regelungen weitgehend fehlen, muß die Einstandspflicht aus der Verfassung, Rechtsgrundsätzen, Analogien oder anderen Ansätzen hergeleitet werden. Abschließend werden die einzelnen Argumente zur Begründung der finanziellen Einstandspflicht zusammenfassend geprüft und hinterfragt. goj/difu

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309 S.

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Schriften zum deutschen und europäischen Kommunalrecht; 10