Positionen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages für ein Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz. Stand: April 2016.

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Der Landesvorstand des SSG hat am 26. Februar 2016 den Beschluss für ein Integrations- und Teilhabegesetz gefasst: Es bedarf einer ressortubergreifenden Gesamtstrategie zur Umsetzung der einzelnen Fordermaßnahmen in einzelne Forderprogramme. Insbesondere sind die verschiedenen Forderansatze fur Integrationslotsen zu harmonisieren. Der Landesvorstand des SSG hat am 26. Februar 2016 den Beschluss für ein Integrations- und Teilhabegesetz gefasst: Es bedarf einer ressortübergreifenden Gesamtstrategie zur Umsetzung der einzelnen Fördermaßnahmen in einzelne Förderprogramme. Insbesondere sind die verschiedenen Förderansätze für Integrationslotsen zu harmonisieren. D.h. die bisherigen Verfahren und ggf. Zuständigkeiten müssen an den Seiteneinstieg der Flüchtlinge ins System und an die volatile Flüchtlingszahl angepasst werden. Dafür bedarf es einer kontinuierlichen Anpassung der Regelsysteme und der Infrastruktur. D.h. das Gesetz muss die Aufgaben für alle Ebenen definieren und die Dauer der Aufgabenwahrnehmung bestimmen. Dabei sind auch Personalkapazitäten und Personalqualifizierung zu beachten. Als vorrangig zu betrachtende Gebiete der Integration stellen sich aus kommunaler Sicht die Themenfelder Kindertagesstätte, Schule, Ausbildung und Arbeit, Wohnen, Sprache/Soziale Betreuung und Ehrenamtliches Engagement/Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (Sport, Kultur und Vereine).

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34 S.

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