Gebühren für die Nutzung von Umweltressourcen. Unzulässiger Preis für Freiheitsausübung oder zulässiges Bewirtschaftungsinstrument?
Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot
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DE
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Berlin
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ZLB: 95/4577
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DI
S
S
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Abstract
Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob die Erhebung von Gebühren für die Wassernutzung und die Nutzung anderer Naturgüter verfassungsrechtlich zulässig ist. Nach Klärung der ökonomischen Grundlagen stellt die Autorin die Frage, ob Wassernutzungsabgaben dem allgemeinen Gebührenbegriff unterfallen. Die Tatbestandsvoraussetzungen der rechtmäßigen Gebühr sind nach wie vor strittig; Konsens besteht über den Gegenleistungsbezug der Gebühr. Die Anforderungen an diesen konkretisiert die Autorin dahin, daß der Leistung eine dem Staat zurechenbare Gegenleistung gegenüberstehen müsse, wie staatlicher Aufwand oder die Benutzung einer öffentlichen Sache. Die Wassernutzungsentgelte, die die Länder erheben, sowie die Abwasserabgabe des Bundes unterfallen dem so verstandenen Gebührenbegriff. Es bestehe kein grundrechtlicher Rechtfertigungsbedarf, da die u. a. durch Art. 2 I GG gedeckte Freiheit der Umweltnutzung durch "Errichtung einer verfassungsgemäßen Bewirtschaftungsordnung" (S. 243) wirksam beschränkt ist. Diese sei Rechtsmäßigkeitsvoraussetzung jeder denkbaren Umweltnutzungsgebühr. gar/difu
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267 S.
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Schriften zum Umweltrecht; 62