Befindet sich die Gemeinde Johanngeorgenstadt (Sachsen) in einer Haushaltsnotlage?

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DE

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Speyer

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0179-2318

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ZLB: 2007/2798

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DI

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Zusammenfassung

Johanngeorgenstadt weist eine Haushaltsnotlage auf. Die Verschuldung liegt deutlich über dem Durchschnitt vergleichbar großer Gemeinden. Die Zinszahlungen rufen jedes Jahr Fehlbeträge hervor, die bislang durch Kassenverstärkungskredite abgedeckt wurden. Die herkömmliche finanzielle Unterstützung seitens des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs sowie in Form von Bedarfszuweisungen reichen nicht aus, um die Stadt von den hohen, durch den Bevölkerungsrückgang verursachten, Zinszahlungen zu entlasten. Die stetige Aufgabenerfüllung der Stadt und damit die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit sind somit nicht gesichert. In der Arbeit wird die Frage diskutiert, ob sich die Gemeinde Johanngeorgenstadt in einer Haushaltsnotlage befindet. Diese Frage ist schon deshalb nicht leicht zu beantworten, da der Begriff "Haushaltsnotlage" in keiner rechtlichen Norm definiert ist. Daher wird der Begriff zunächst allgemein bestimmt. Da Haushaltsnotlagen bereits im Rahmen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bei den Ländern Bremen und Saarland im Jahr 1992 festgestellt wurden, wird in einem weiteren Schritt untersucht, ob es bei dieser Beurteilung auch Übertragungsmöglichkeiten für die kommunale Ebene gibt. Es werden Indikatoren aufgestellt, anhand derer das Vorliegen einer Haushaltshaltsnotlage geprüft wird. Anschließend findet eine Ursachenanalyse statt. Schließlich werden verschiedene Lösungsvorschläge im Rahmen des sächsischen Kommunalrechts diskutiert. goj/difu

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Seiten

76 S.

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Speyerer Arbeitsheft; 192