Bauliche Veränderung oder Modernisierung - das ist die Frage. "Duldung" der Verkabelung. Nach den Mietern auch die Eigentümer?
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IRB: Z 236
SEBI: Zs 6352-4
SEBI: Zs 6352-4
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Abstract
Zur Frage der Duldungspflicht des Mieters bei der Installation von Kabelfernsehanschlüssen hat das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg (Urteil v. 21.3.1983 - Az. 10 C 760/82) entschieden, dass eine solche Maßnahme eine vom Mieter zu duldende Modernisierung darstellt. Nach Auffassung des Gerichts hat eine derartige Maßnahme nur eine unerhebliche Einwirkung auf die Mietsache im Sinne des BGB § 541 b. Für die Anwendung objektiver Betrachtungsmaßstäbe spricht, dass die Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt vermietbar sein muss. rh
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Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnungseigentum, Miete, Modernisierung, Bauveränderung, Kabelfernsehen, Duldungspflicht
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Wohnungseigentum, Hamburg 34(1983)Nr.4, S.5-8, Abb.
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Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnungseigentum, Miete, Modernisierung, Bauveränderung, Kabelfernsehen, Duldungspflicht