BayVGH Beschluss vom 9.4.2003 20 CS 03.525. Abfallrecht.
Boorberg
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Datum
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Bandtitel
Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
0522-5337
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 987
IRB: Z 935
IRB: Z 935
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Amtlicher Leitsatz: Wird jemand als Eigentümer einer störenden Sache auf deren Beseitigung in Anspruch genommen und bestreitet er den Eigentumserwerb, dann haben Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte bei ihrer Verfahrensgestaltung zu berücksichtigen, dass sie die zivilrechtliche Vorfrage nicht rechtskräftig entscheiden können und dass einer etwaigen Klärung durch die Zivilgerichte nach Möglichkeit nicht vorgegriffen werden soll. Zur Erhebung einer Klage vor dem Zivilgericht können sie dem Betroffenen eine Frist setzen. difu
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Bayerische Verwaltungsblätter
Ausgabe
Nr. 6
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Seiten
S. 181-182