Demokratische Verwaltungsstrukturen auf kommunaler Ebene.

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Wesseling

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ZLB: 2006/848

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Abstract

Die Kommunalverwaltung weist gegenüber der staatlichen eine Reihe von Besonderheiten auf. Insbesondere leitet sich die Legitimation von zwei unterschiedlich definierten Legitimationssubjekten ab. Soweit die Strukturen von staatlicher Seite vorgezeichnet sind, erfolgt die Rückbindung letztlich an das Parlament. In den eigenverantwortlich wahrgenommenen Bereichen der kommunalen Selbstverwaltung besteht eine Verantwortlichkeit gegenüber dem Volk in den Kommunen. Schwierigkeiten bereitet die juristische Verarbeitung des Gedankens der "Demokratisierung". Grundsätzlich sind die in einer bestimmten Organisationsstruktur getroffenen Entscheidungen entweder legitimiert oder sie sind es eben nicht. Auch aus juristischer Sicht streitet das Demokratieprinzip aber dafür, die Belange der Betroffenen jedenfalls dort zu berücksichtigen, wo diese nicht in Konflikt zu Interessen der Allgemeinheit stehen. Das Verständnis vom Demokratieprinzip als Optimierungsgebot ermöglicht dabei eine Analyse der Verwaltungsreformen, die sich nicht auf die Feststellung der Verfassungskonformität oder -widrigkeit beschränkt. Effizienz für sich genommen ist kein Ausweis einer spezifisch demokratischen Qualität, ebenso kann auch eine "Kundenzufriedenheit" kein Maßstab für die hinreichende Rückbindung der Entscheidungstätigkeit an das Volk sein. Die Akzeptanz von Betroffenen darf nicht verwechselt werden mit einer effektiven Verknüpfung mit dem Gesamtvolk. Dennoch ergeben sich hier Potenziale, die aus Sicht einer stets zu optimierenden demokratischen Verwaltungsstruktur in jedem Fall zu begrüßen sind. Diese Chance bringt auch das E-Government mit sich - vorausgesetzt die bestehenden Probleme des auch faktisch gleichmäßigen Zugangs zu der Technik lassen sich überwinden. goj/difu

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28 S.

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Arbeitspapier; Nr. 112/2003