Die Rechtsnatur der Baulandumlegung.

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SEBI: BF 913

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Zusammenfassung

Der Baulandumlegung, die in Pargr. 45 ff. Bundesbaugesetz (BBauG) geregelt ist, kommt als Instrument zur Verwirklichung städtebaulicher Vorhaben große Bedeutung zu. Die Umlegung bezweckt die Erschließung oder Neugestaltung bestimmter Gebiete durch vorherige Einbeziehung bebauter oder unbebauter Grundstücke eines Gebietes in die sogenannte Umlegungsmasse (Pargr. 55 BBauG), um durch sachgerechte Neuverteilung an die betroffenen Eigentümer nach Lage, Form und Größe zweckmäßiger gestaltete Grundstücke entstehen zu lassen. Dabei treten Schwierigkeiten bei der rechtlichen Begriffsbestimmung der Umlegung auf, weil sich der Vorgang nicht nur als Umverteilung, sondern oft auch als Beschränkung oder Entzug des Eigentums darstellt. Daraus ergibt sich für den Autor die Konsequenz, eine begriffliche Bestimmung vorzunehmen, um anknüpfend daran die Rechtsnatur der Baulandumlegung zu untersuchen. Dabei werden Fragen der Zulässigkeit und die Grenzen der Umlegung nach dem Grundgesetz (Art. 14) erörtert, um praktische Hilfen für Behörden und betroffene Eigentümer geben zu können. kp/difu

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Baulandumlegung, Bundesbaugesetz, Eigentum, Enteignung, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Baurecht, Bodenrecht, Bauplanungsrecht, Bauland, Umlegung, Recht, Planungsrecht

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Köln: Selbstverlag (1961), 167 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1961)

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Baulandumlegung, Bundesbaugesetz, Eigentum, Enteignung, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Baurecht, Bodenrecht, Bauplanungsrecht, Bauland, Umlegung, Recht, Planungsrecht

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